von wem, für was und warum?
Suchen Sie sich für die Wartungspflicht Ihrer Kleinkläranlage einen unabhängigen und kompetenten Partner. Die Wartungsfirma sollte Ihnen durch langjährige Erfahrungen für ein einwandfreies Arbeiten Ihrer Kleinkläranlage fachlich kompetent zur Seite stehen.
Was ist für Sie in Schleswig-Holstein Pflicht? SBR, Belebtschlammanlagen oder Festbett, also technische Anlagen, müssen
2 (!) MAL jährlich gewartet werden.
So genannte unbelüftete Anlagen, wie Klärbeete, Klärteiche, Filtergräben oder Verrieselungen werden nur alle 2 Jahre einmal gewartet, davon die ersten
10 Jahre nach Fertigstellung ohne Wasseranalyse.
Kann man die Wartung von Kleinkläranlagen verweigern?
Nein, es ist ein Ministeriumsbeschluss der landesweit gilt.
Klär-Kontor-Nord bietet Ihnen eine wirklich unabhängige Wartung und in allen Fragen in Sachen Abwasserentsorgung wertvolle Tipps zur Erhaltung Ihrer alten Kläranlage.
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